Arbeitsschutz Ingenieurbüro
Bopfingen
Sicherheitsingenieur
Sie haben ein Unternehmen mit 1 bis 50 Mitarbeitern, oder Sie haben ein Unternehmen mit bis zu 800 Mitarbeitern. Sie haben einen Bürobetrieb, ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Industrieunternehmen? Kennen Sie alle gesetzlichen Anforderungen? Wir erfüllen mit Ihnen gemeinsam alle behördlichen Anforderungen. Egal ob Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung, bei der Erstellung und Umsetzung von sämtlichen Dokumenten und Forderungen können Sie auf uns zählen. Dabei haben Sie mit unserer Datenbank immer alles im Blick. Was uns von den anderen unterscheidet? Wir arbeiten mit Herz und Verstand! Orientiert an Ihrem Unternehmen unterstützen und begleiten wir Sie mit “Training on the Job”. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
- individuelle Gefährdungsbeurteilung
- Unverbindliche Beratung
- in Ihrer Nähe, bundesweit
- Seminare & Weiterbildungen
Sie haben ein Unternehmen mit 1 bis 50 Mitarbeitern, oder Sie haben ein Unternehmen mit bis zu 800 Mitarbeitern. Sie haben einen Bürobetrieb, ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Industrieunternehmen? Kennen Sie alle gesetzlichen Anforderungen? Wir erfüllen mit Ihnen gemeinsam alle behördlichen Anforderungen. Egal ob Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung, bei der Erstellung und Umsetzung von sämtlichen Dokumenten und Forderungen können Sie auf uns zählen. Dabei haben Sie mit unserer Datenbank immer alles im Blick. Was uns von den anderen unterscheidet? Wir arbeiten mit Herz und Verstand! Orientiert an Ihrem Unternehmen unterstützen und begleiten wir Sie mit “Training on the Job”. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Online-Unterweisungen
E-Learning im Arbeitsschutz
bildung
Gut ausgebildete Mitarbeiter sind das A und O. Nutzen Sie unsere Seminare, um Ihre Mitarbeiter zum Beispiel zu Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern, Staplerfahrern oder Kranführern mit Bescheinigung auszubilden.
schutz
Damit auch Sie die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer und Ihres Unternehmens gewährleisten können, unterstützen wir Sie in Sachen Brandschutz. Wir helfen Ihnen dabei, alle Auflagen zu erfüllen und umzusetzen.
schutz
Das Betriebsklima ist besonders wichtig, um Arbeitnehmer zu motivieren. Hierzu zählt auch der Arbeitsschutz, den Sie nicht als Pflicht, sondern als selbstverständlich ansehen sollten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Punkte optimal umzusetzen.
sicherheit
Maschinen dürfen nur dann in den Verkauf gelangen, wenn gewährleistet ist, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung an, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Ja, jeder Betrieb benötigt eine bzw. mehrere Gefährdungsbeurteilungen.
Es sollten alle Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Mitarbeiter betrachtet und dokumentiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilungen sind die Grundlagen und mit den Betriebsanweisungen und Unterweisungen die wichtigsten Dokumente im Arbeitsschutz. Fehlender Arbeitsschutz kann im Schadenfall schnell teurer werden als die Investition in Arbeitsschutzmaßnahmen.
Regelungen zu den Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten finden sich in der DGUV Vorschrift 2. Im Mittelpunkt der Vorschrift stehen nicht ausschließlich feste Einsatzzeiten, sondern Leistungskataloge, deren Bedarf der Arbeitgeber in Bopfingen aus seiner Gefährdungsbeurteilung ableiten muss. Damit wird der Arbeitgeber in seiner Eigenverantwortung gestärkt; der Arbeitgeber hat zu entscheiden, welche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung er in welchem Umfang nachfragt.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist Sache des Arbeitgebers und der Führungskräfte. Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben wie bisher die Aufgabe, den Arbeitgeber/Leiter des Betriebs bei der Einführung eines Konzeptes zur Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswertung zu unterstützen.
Die Durchführung der Unterweisung ist nicht die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern des Arbeitgebers. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber hierbei. Dies ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ die Abkürzung „Sifa“ zu verwenden. Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ lautet, sollen die Abkürzungen „FASI“ oder „Fasi“ in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden.“
Rufen Sie uns an um einen Termin zu vereinbaren.