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Dipl.-Ing. (FH)Stephan Schaupp

Arbeitsschutz Ingenieurbüro
Bopfingen

Sicherheitsingenieur

Ingenieurbüro Schaupp in Bopfingen
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Sie haben ein Unternehmen mit 1 bis 50 Mitarbeitern, oder Sie haben ein Unternehmen mit bis zu 800 Mitarbeitern. Sie haben einen Bürobetrieb, ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Industrieunternehmen? Kennen Sie alle gesetzlichen Anforderungen? Wir erfüllen mit Ihnen gemeinsam alle behördlichen Anforderungen. Egal ob Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung, bei der Erstellung und Umsetzung von sämtlichen Dokumenten und Forderungen können Sie auf uns zählen. Dabei haben Sie mit unserer Datenbank immer alles im Blick. Was uns von den anderen unterscheidet? Wir arbeiten mit Herz und Verstand! Orientiert an Ihrem Unternehmen unterstützen und begleiten wir Sie mit “Training on the Job”. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Roter Faden Betreuung im ArbeitsschutzWie machen wir das?OrganisationsChecklistenschriftliche PflichtenübertragungenÜbersicht IstSollzustand3. Die ersten Schritte gemeinsamZuerst erfassen wir gemeinsam den IstStand und erstellen eine Vorgehensweise und einen MaßnahmenplanDie Vorgehensweise wird an den Wissensstand im Betrieb angepasstGerne übernehmen wir die Einarbeitung der Personen, die Unterstützung benötigenDies kann z.B. durch Workshops erfolgenSo lernen alle Schritt für Schritt die jeweiligen Aufgaben kennen und auch wie man damit umgehtDas können z.B. folgende Aufgaben sein4. Natürlich übernehmen wir auch gerne für Sie AufgabenGefährdungsbeurteilungenBetriebsanweisungenUnterweisungenWorkshopsAusund WeiterbildungenMaschinenabnahmenBrandschutzbegehungenUnd viele weitereOrganisationsaufbau2. Eine gute Betreuung im ArbeitsschutzOder woran erkenne ich diese?Wir besprechen uns mit den verantwortlichen Personen über die genauen Aufgaben und VorgehensweisenWir werden unsere Aufgaben an den Wünschen des Unternehmens ausrichtenAufgaben sind klar geregelt und es lässt sich auch der Fortschritt feststellenWir übernehmen die Aufgaben, die der Unternehmer wünscht1.Stellen Sie sich die Frage, was Sie selbst im Arbeitsschutz tun können? Ab wann benötigt ein Unternehmer Hilfe in diesem Bereich?Bis 50 Mitarbeiter kann der Unternehmer in vielen Fällen das meiste selbst umsetzenAb 50 Mitarbeiter benötigt er eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen ArbeitsmedizinerWir unterstützen Sie gerne bei allen Aufgaben im Arbeitsschutz, Brandschutz und zu Fragen der MaschinensicherheitRoter Faden
Ingenieurbüro Schaupp in Bopfingen

Sie haben ein Unternehmen mit 1 bis 50 Mitarbeitern, oder Sie haben ein Unternehmen mit bis zu 800 Mitarbeitern. Sie haben einen Bürobetrieb, ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Industrieunternehmen? Kennen Sie alle gesetzlichen Anforderungen? Wir erfüllen mit Ihnen gemeinsam alle behördlichen Anforderungen. Egal ob Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung, bei der Erstellung und Umsetzung von sämtlichen Dokumenten und Forderungen können Sie auf uns zählen. Dabei haben Sie mit unserer Datenbank immer alles im Blick. Was uns von den anderen unterscheidet? Wir arbeiten mit Herz und Verstand! Orientiert an Ihrem Unternehmen unterstützen und begleiten wir Sie mit “Training on the Job”. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sie stehen in der Pflicht. Wir helfen bei der Lösung.
Der § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber dazu, die Bedingungen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Unsere spezialisierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie als Arbeitgeber, Ihre Arbeitsstätte möglichst gefahrenfrei zu gestalten.

Online-Unterweisungen

E-Learning im Arbeitsschutz

Bei uns können Sie Mitarbeiterunterweisungen mittels Webinar bereits ab einem Mitarbeiter bis hin zu mehreren 100 Mitarbeitern individuell und kostengünstig nutzen. Mittels einer Online Plattform schulen wir Ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz. Eine Installation bei Ihnen vor Ort ist also nicht notwendig. Sie sparen Zeit und Kosten und steigern gleichzeitig die Effektivität Ihrer Unterweisungen.
IBSchaupp online
Wir sind spezialisiert auf
Aus-
bildung

Gut ausgebildete Mitarbeiter sind das A und O. Nutzen Sie unsere Seminare, um Ihre Mitarbeiter zum Beispiel zu  Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern, Staplerfahrern oder Kranführern mit Bescheinigung auszubilden.

Brand-
schutz

Damit auch Sie die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer und Ihres Unternehmens gewährleisten können, unterstützen wir Sie in Sachen Brandschutz. Wir helfen Ihnen dabei, alle Auflagen zu erfüllen und umzusetzen.

Arbeits-
schutz

Das Betriebsklima ist besonders wichtig, um Arbeitnehmer zu motivieren. Hierzu zählt auch der Arbeitsschutz, den Sie nicht als Pflicht, sondern als selbstverständlich ansehen sollten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Punkte optimal umzusetzen.

Maschinen-
sicherheit

Maschinen dürfen nur dann in den Verkauf gelangen, wenn gewährleistet ist, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung an, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Schützen Sie Ihr wertvollstes Potential > Ihre Mitarbeiter
Ein Arbeitsunfall kann weitaus mehr kosten, als richtig umgesetzter Arbeitsschutz im Unternehmen.
Sie fragen - wir antworten
Genau. Jeder Unternehmer in Deutschland benötigt eine Betreuung ab 1 Mitarbeiter. Der Umfang der Betreungszeit unterscheidet sich natürlich. Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner in Bopfingen und beraten Sie gerne individuell und umfassend. 

Ja, jeder Betrieb benötigt eine bzw. mehrere Gefährdungsbeurteilungen.
Es sollten alle Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Mitarbeiter betrachtet und dokumentiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilungen sind die Grundlagen und mit den Betriebsanweisungen und Unterweisungen die wichtigsten Dokumente im Arbeitsschutz. Fehlender Arbeitsschutz kann im Schadenfall schnell teurer werden als die Investition in Arbeitsschutzmaßnahmen. 

Regelungen zu den Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten finden sich in der DGUV Vorschrift 2. Im Mittelpunkt der Vorschrift stehen nicht ausschließlich feste Einsatzzeiten, sondern Leistungskataloge, deren Bedarf der Arbeitgeber in Bopfingen aus seiner Gefährdungsbeurteilung ableiten muss. Damit wird der Arbeitgeber in seiner Eigenverantwortung gestärkt; der Arbeitgeber hat zu entscheiden, welche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung er in welchem Umfang nachfragt.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist Sache des Arbeitgebers und der Führungskräfte. Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben wie bisher die Aufgabe, den Arbeitgeber/Leiter des Betriebs bei der Einführung eines Konzeptes zur Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswertung zu unterstützen.

Die Durchführung der Unterweisung ist nicht die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern des Arbeitgebers. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber hierbei. Dies ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ die Abkürzung „Sifa“ zu verwenden. Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ lautet, sollen die Abkürzungen „FASI“ oder „Fasi“ in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden.“

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