Maschinensicherheit bei
Neumaschinen
eine Maschine dürfen Sie nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) entspricht.
Gebrauchtmaschinen / Altmaschinen
diese Maschinen müssen regelmäßig geprüft werden.
Stichworte: BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung, Stand der Technik, …
Unsere Dienstleistung umfasst:
- Coaching zur CE-Kennzeichnung
- Sicherheitstechnische Abnahme von Maschinen
- Beurteilung von Altmaschinen
Ausbildung
Gut ausgebildete Mitarbeiter sind das A und O. Nutzen Sie unserer Seminare, um Ihre Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragten oder Kranführer mit Bescheinigung auszubilden.
Brandschutz
Damit auch Sie die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer und Ihres Unternehmens gewährleisten können, unterstützen wir Sie in Sachen Brandschutz. Wir helfen Ihnen dabei, alle Auflagen zu erfüllen und umzusetzen.
Arbeitsschutz
Das Betriebsklima ist besonders wichtig, um Arbeitnehmer zu motivieren. Hierzu zählt auch der Arbeitsschutz, den Sie nicht als Pflicht, sondern als selbstverständlich ansehen sollten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Punkte optimal umzusetzen.
Maschinensicherheit
Maschinen dürfen nur dann verkauft und betrieben werden, wenn diese den jeweiligen Vorschriften entsprechen. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung an, damit Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können.


