Dipl.-Ing. (FH) Stephan Schaupp
Sie möchten wissen, ob Sie ihre Maschinen so betreiben dürfen?
Wir unterstützen gerne bei allen Fragen zu Maschinen:
NEUMASCHINEN
Beim Kauf und Betrieb von Maschinen müssen mehrere Dinge beachtet werden. Teure Nacharbeit, Produktionsausfall oder Auseinandersetzungen können vermieden werden.
Auch Neumaschinen müssen regelmäßig überprüft werden. denn schon bei der Konstruktion gibt es wichtige Dinge zu beachten.
Eine der wichtigsten Grundlagen sind die Risikobeurteilung und die Gefährdungsbeurteilung.
Je nachdem ob sie Hersteller oder Betreiber sind, gibt es einige Punkte zu beachten und umzusetzen.
Wichtige gesetzliche Grundlagen dazu: ProdSG, ProdHaftG, BetrSichV, ArbSchG, …
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen gerne.
GEBRAUCHTMASCHINEN / ALTMASCHINEN
Auch diese Maschinen müssen regelmäßig geprüft werden.
Schon beim Kauf und Betreiben von Gebraucht-/ Altmaschienen gibt es wichtige Punkte zu beachten.
Angefangen bei der Frage ob eine CE-Kennzeichnung nötig ist, bis zu der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.
Stichworte: BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung, Stand der Technik, usw.
Gemäß BetrSichV § 8 (1) Pkt. 2 muss der Schutz gegen direktes oder bei indirektem Berühren spannungsführender Teile gewährleistet sein. Im Wesentlichen betrifft dies die Festlegung der DIN EN 60204-1, die jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung aufweist…
Rufen Sie uns an um einen Termin zu vereinbaren.