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Gemäß BetrSichV § 8 (1) Pkt. 2 muss der Schutz gegen direktes oder bei indirektem Berühren spannungsführender Teile gewährleistet sein. Im Wesentlichen betrifft dies die Festlegung der DIN EN 60204-1, die jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung aufweist…
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