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Dipl.-Ing. (FH) Stephan Schaupp

Audit 45001
in Nördlingen und Umgebung

Sicherheitsingenieur

Audit 45001

Interner Auditor
Durchführung

Erstellung sämtlicher relevanter Unterlagen

Sie möchten wissen wo Sie im Arbeitsschutz stehen?
Wir zeigen Ihnen gerne den Stand und erarbeiten einen Maßnahmenplan.

Sie fragen - wir antworten

Ja, alle Arbeitsmittel müssen entsprechend der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) regelmäßig geprüft werden, wenn diese schädigenden Einflüssen unterliegen oder überwachungsbedürftig sind.
Ja, alle Arbeitsmittel müssen elektrisch geprüft und/oder überwacht werden.
Ortsveränderliche Arbeitsmittel
Ortsfeste Arbeitsmittel
Hausinstallationen
Die Ausnahme besteht, wenn die Notbefehlseinrichtung keinerlei Nutzen für das schnelle Stillsetzen der Gefahr bringenden Bewegungen hat, z.B. bei großen Ständerbohrmaschinen und großen Drehmaschinen, Rollenricht- oder Rollenwalzmaschinen…
Gemäß § 3 (3) der BetrSichV 2015 hat
„der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE – Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.“

Müssen diese verriegelt sein?
In Abhängigkeit der Anwendung. Nicht zwingend.

Gemäß BetrSichV § 8 (1) Pkt. 2 muss der Schutz gegen direktes oder bei indirektem Berühren spannungsführender Teile gewährleistet sein. Im Wesentlichen betrifft dies die Festlegung der DIN EN 60204-1, die jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung aufweist…

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