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Jedes Jahr verursachen Brände in Deutschland Millionenschäden. Aus diesem Grund sind Schutzmaßnahmen auf der Baustelle und im Unternehmen vorausschauend zu planen.
Insbesondere, wenn der Brandfall eintritt, hat der Unternehmer Evakuierungen von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen vorzunehmen, um eine Gefährdung der Arbeitnehmer oder auch Dritter abzuwenden.
Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie in dieser komplexen Aufgabe mit diesen Leistungen:
Gemäß BetrSichV § 8 (1) Pkt. 2 muss der Schutz gegen direktes oder bei indirektem Berühren spannungsführender Teile gewährleistet sein. Im Wesentlichen betrifft dies die Festlegung der DIN EN 60204-1, die jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung aufweist…
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